Die Gebühreneinzugszentrale, ist in Deutschland eine immer wieder umstrittene Institution. Viele Bürger sehen nicht ein, dass sie die GEZ-Gebühren bezahlen. Dies kann aber oft ins Auge gehen und wenn der Betreffende erwischt wird, dass er „schwarz“ seine Empfangsgeräte betreibt, kann es wenn man Pech hat sehr teuer kommen, für den Betroffenen.
Sehr verhasst sind die GEZ-Kontrolleure, diese sind oft sehr aufdringlich und bedienen sich nicht immer der legalen Methoden, um einen Schwarzseher zu erwischen. Dies ist auch klar, da sie nur auf Provisionsbasis arbeiten.
Laut der GEZ, muss der Bürger folgende Geräte anmelden und dafür auch monatliche Gebühren bezahlen. Der Radio ist das Gerät, welches jeder im Haushalt besitzt, dieser ist dann im Monat mit 5,76 Euro zu bezahlen. Was aber die wenigsten wissen, ist, dass auch ein Handy mit Radiofunktion angemeldet werden muss. Neben den Rundfunkgerät, ist auch der Fernseher anzumelden, hier kostet die monatliche Gebühr 17,98 Euro, allerdings darf dann der Betreffende auch ein Radiogerät besitzen, ohne das Mehrkosten anfallen. Die Nutzung des Internets, ist bei privaten Haushalten, falls sie einen Radio oder ein Fernsehgerät angemeldet haben umsonst, anderen falls muss der Nutzer auch hier eventuell Gebühren bezahlen.
Die Regelungen für die geschäftlichen Räume sind ganz anders, als die der privaten Haushalte. Hier ist es so geregelt, dass jedes Radiogerät und jedes Fernsehgerät, innerhalb der Geschäftsräume, angemeldet werden muss. Vor allem in Hotels sind hier viel Gebühren zu entrichten.
Wer selbständig ist, muss auch seinen Autoradio gesondert anmelden, was bedeutet er zahlt monatlich 5,76 Euro für die geschäftliche Nutzung. Auch die privaten Radios in den Büros, sind vom Eigentümer als gesonderte Gebühr zu entrichten.
Nun ist es aber so, dass der Staat einige Personengruppen aus dieser Gebührenpflicht ausgeschlossen hat. Zum Beispiel, Behinderte, welche das Merkzeichen „RF“ im Behindertenausweis haben, Sozialhilfeempfänger, Zivildienstleistende, Arbeitslose und alte Menschen die Grundsicherung vom Staat erhalten, müssen keine Gebühren entrichten, sobald sie diese Situation der GEZ durch ein Formular mitgeteilt haben.
Es ist sicher etwas kompliziert, um sich drüber im Klaren zu werden, wer zahlen muss und wer nicht, genaue Informationen kann man bei der Gebühreneinzugszentrale entweder telefonisch, oder über die Homepage im Internet erfahren.